Berechnung des Pflichtteils im Erbrecht

Der Pflichtteil berechnen ist ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestanteil am Erbe, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht Auch wenn ein Erblasser ein Testament verfasst hat darf dieser Anteil nicht vollständig entzogen werden Um den Pflichtteil zu berechnen muss zunächst der Nachlasswert ermittelt werden Dazu zählen alle Vermögenswerte wie Immobilien Bankguthaben und Wertgegenstände abzüglich der Schulden

Relevante Berechnungsschritte für den Pflichtteil

Nach der Ermittlung des Nachlasswerts wird der Pflichtteilsanspruch anhand eines bestimmten Prozentsatzes berechnet In Deutschland beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils Beispielweise erhält ein Kind als gesetzlicher Erbe normalerweise die Hälfte des Erbes sein Pflichtteil liegt daher bei einem Viertel des gesamten Nachlasses Zusätzlich sind Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod zu berücksichtigen da sie den Pflichtteil mindern oder erhöhen können

Bedeutung der Erbfolge und Pflichtteilsberechtigten

Der Pflichtteil steht nur bestimmten Angehörigen zu nämlich Kindern Ehegatten und Eltern des Erblassers Andere Verwandte wie Geschwister oder entfernte Verwandte sind nicht pflichtteilsberechtigt Auch die gesetzliche Erbfolge ist entscheidend denn sie bestimmt wie hoch der gesetzliche Erbteil ist Auf Grundlage dieser Berechnung wird der Pflichtteil dann konkret festgelegt und ausgezahlt So sichert das Gesetz den Angehörigen einen gewissen Schutz vor Enterbung

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